Unfallverhütungs­vorschrift UVV

UVV-Prüfungen für Werkstätten und Betriebe – Sicherheit nach Vorschrift Arbeitsschutz ist Pflicht – und Verantwortung.

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Betriebsmittel regelmäßig nach den Unfallverhütungs-vorschriften (UVV/BGV) der Berufsgenossenschaften prüfen zu lassen. Damit schützen Sie Ihre Mitarbeiter und vermeiden teure Ausfallzeiten oder rechtliche Risiken. Wir unterstützen Sie dabei – kompetent, zuverlässig und rechtssicher.

Wir prüfen für Sie – neutral und anerkannt

Unsere Kfz-Sachverständigen sind speziell geschult und als befähigte Personen anerkannt. Durch regelmäßige Weiterbildungen sind wir stets auf dem neuesten Stand der Vorschriften und Technik. Wir prüfen nicht nur – wir beraten Sie auch umfassend zur Betriebssicherheit, zur Prüffristenplanung und zur Optimierung Ihrer Sicherheitsstandards.

Typische Prüfobjekte im Kfz-Betrieb

Fahrzeughebebühnen, Grubenheber, Hubtische

Gabelstapler und Handhubwagen (Flurförderzeuge)

Rolltore und Sektionaltore mit elektrischer Steuerung

Leitern, Tritte und Arbeitsbühnen

Hebezeuge und Lastaufnahmemittel

Motor- und Rangierheber, Winden, Zuggeräte

Flüssiggasanlagen und Verdichter

Rollenprüfstände und Flüssigkeitsstrahler

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Lüftungsanlagen am Arbeitsplatz

Jetzt Kontakt aufnehmen ...

* = Pflichtfeld