Gasprüfungen
Wer ein Fahrzeug mit Gasantrieb fährt, muss bestimmte Prüfungen beachten. Bei der P&S Prüf- und Sachverständigengesellschaft mbH in Bornheim führen wir alle gesetzlich vorgeschriebenen Gasanlagenprüfungen im Rahmen unserer hoheitlichen Tätigkeit durch – zuverlässig, kompetent und anerkannt durch die GTÜ.
Gassystemeinbauprüfung (GSP)
Nach dem Einbau einer Gasanlage ist eine sogenannte Gassystemeinbauprüfung nach § 41a (5) StVZO vorgeschrieben. Diese führen wir direkt bei uns in Bornheim durch. Für Gasanlagen nach der ECE-R-115-Richtlinie müssen die passenden Einbau- und Wartungsunterlagen mitgeführt und den verantwortlichen Personen zugänglich gemacht werden. Diese sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Prüfung und spätere Nutzung im Straßenverkehr.
Gasanlagenprüfung nach Reparatur oder Schaden (GAP)
Wurde die Gasanlage repariert, verändert oder bei einem Unfall oder Brand beschädigt, ist eine Gasanlagenprüfung (GAP) verpflichtend. Diese darf nur von speziell anerkannten Personen durchgeführt werden – dazu zählen auch unsere Prüfingenieure Markus Schumacher, Andreas Rehse und Team.
Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP)
Die wiederkehrende Prüfung der Gasanlage (GWP) ist Teil der Hauptuntersuchung. Zum Zeitpunkt der HU darf das Ergebnis der letzten GWP nicht älter als 12 Monate sein. Die Prüfung erfolgt dabei integriert in den Ablauf der HU gemäß § 29 StVZO – so haben Sie alle Prüfungen gebündelt in einem Termin.