Hauptunter­­­suchung (HU / AU)

Haupt­untersuchung inklusive Abgas­untersuchung – bei uns in Bornheim

Als Partner der GTÜ führen wir in unserer Prüfstelle in Bornheim die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) gemäß § 29 StVZO durch – inklusive Abgasuntersuchung (AU). Unsere erfahrenen Prüfingenieure setzen sich jeden Tag für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein. Bei positivem Ergebnis bringen wir direkt die Prüfplakette am Kennzeichen an.

Persönlich. Kompetent. Direkt vor Ort.

Unsere Prüfstelle arbeitet im Namen und auf Rechnung der GTÜ – genau wie andere anerkannte Prüforganisationen. Der Unterschied: Unsere Prüfingenieure sind freiberuflich tätig und nehmen sich Zeit für Sie und Ihr Fahrzeug. Sie profitieren von persönlichem Service, fundierter Fachkenntnis und moderner Prüftechnik.

Markus Schumacher, Andreas Rehse und das gesamte Team verfügen über langjährige Erfahrung im Kfz-Bereich und stehen Ihnen mit ihrer fachlichen Kompetenz bei allen Fragen gerne zur Seite.

Wann ist Ihre HU fällig?

Ein Blick auf die Prüfplakette am hinteren Kennzeichen verrät es: Der obere Zahlenwert steht für den Monat, die mittige Zahl für das Jahr. Auch die Farbe der Plakette gibt Aufschluss über das Fälligkeitsjahr – sie wechselt im 6-Jahres-Rhythmus.

Unser Tipp: Lassen Sie sich ganz bequem an Ihre nächste HU erinnern – mit dem kostenlosen E-Mail-Erinnerungsservice der GTÜ.

Vorsicht bei Fristüberziehung

Seit Juli 2012 wird die HU nicht mehr zurückdatiert. Das bedeutet: Auch wenn die Frist überzogen wurde, bleibt die neue Plakette volle 24 Monate gültig (bei Pkw und Motorrädern).

Aber Achtung: Wer mehr als zwei Monate zu spät zur HU kommt, muss eine erweiterte Prüfung durchführen lassen – diese ist mit einem Aufschlag von 20 % verbunden. Zusätzlich drohen Bußgelder oder Verwarnungen. Unser Rat: Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin!

Ihre Prüfstelle in Bornheim – freundlich, fair, fachlich stark.

HU nach längerer Stilllegung – jetzt einfacher möglich

Wenn Ihr Fahrzeug länger als 18 Monate stillgelegt ist, benötigen Sie kein aufwändiges Vollgutachten mehr. Die gesetzlichen Vorgaben wurden vereinfacht: Auch wir dürfen Fahrzeuge im Rahmen einer normalen Hauptuntersuchung prüfen – selbst, wenn sie bereits vor dem 1. März 2007 außer Betrieb gesetzt wurden. Die Wiederzulassung wird dadurch deutlich unkomplizierter.

Sicher zur Plakette – schnell, fair, persönlich.

  • HU und AU aus einer Hand

  • Kurze Wartezeiten, auch ohne Termin

  • Erinnerungsservice, damit Sie keine Frist verpassen

  • Beratung auf Augenhöhe – wir erklären, worauf es ankommt

  • Kompetente Nachprüfung, falls doch mal etwas beanstandet wird

  • Kurzfristige Termine möglich

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Fachlich & kompetent

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