Unfallverhütungsvorschrift UVV
UVV-Prüfungen für Werkstätten und Betriebe – Sicherheit nach Vorschrift Arbeitsschutz ist Pflicht – und Verantwortung.
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Betriebsmittel regelmäßig nach den Unfallverhütungs-vorschriften (UVV/BGV) der Berufsgenossenschaften prüfen zu lassen. Damit schützen Sie Ihre Mitarbeiter und vermeiden teure Ausfallzeiten oder rechtliche Risiken. Wir unterstützen Sie dabei – kompetent, zuverlässig und rechtssicher.
Wir prüfen für Sie – neutral und anerkannt
Unsere Kfz-Sachverständigen sind speziell geschult und als befähigte Personen anerkannt. Durch regelmäßige Weiterbildungen sind wir stets auf dem neuesten Stand der Vorschriften und Technik. Wir prüfen nicht nur – wir beraten Sie auch umfassend zur Betriebssicherheit, zur Prüffristenplanung und zur Optimierung Ihrer Sicherheitsstandards.