Oldtimerwertgutachten

Klarheit schaffen bei Kauf, Verkauf
oder Schaden

Sie besitzen oder erwerben einen Klassiker? Dann ist ein zuverlässiges Wertgutachten unverzichtbar – sei es für die Versicherung, den Verkauf, die Schadensregulierung oder einfach zur Werterhaltung. Unsere Oldtimer-Experten in Bornheim ermitteln für Sie den aktuellen Wert Ihres Fahrzeugs – neutral, nachvollziehbar und passend zum Verwendungszweck.

Für besondere Fahrzeuge braucht
es besonderes Wissen

Gerade bei selten gehandelten Oldtimern sind keine Durchschnittswerte aus Preislisten verfügbar. Hier greifen wir auf aktuelle Marktanalyse, Auktionsdaten, Privatverkäufe und Fahrzeugbörsen zurück. In Verbindung mit Zustand, Originalität und Historie erstellen wir eine fundierte Bewertung Ihres Fahrzeugs.

Marktwert, Wiederbeschaffungswert, Wiederherstellungswert – was ist was?

Gerade im Oldtimerbereich herrscht oft Verwirrung um Begriffe wie Marktwert, Wiederbeschaffungswert
oder Wiederherstellungswert. Dabei kommt es entscheidend darauf an, wofür das Gutachten benötigt wird:

Marktwert

Der Marktwert beschreibt den realistisch erzielbaren Verkaufspreis eines Fahrzeugs auf dem freien Markt zum aktuellen Zeitpunkt – also das, was ein Käufer bereit wäre zu zahlen.

Er ist die Grundlage für viele Versicherungsverträge mit Oldtimer-Sondertarifen und dient als Taxe im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes.

Wieder­beschaffungswert

Dieser Wert ist insbesondere im Falle eines Totalschadens von maßgeblicher Bedeutung.

Er beschreibt den Betrag, der erforderlich wäre, um kurzfristig ein gleichwertiges Fahrzeug in vergleichbarem Zustand auf dem regionalen Markt zu beschaffen.

Relevanz: insbesondere bei Haftpflichtschäden (§ 249 BGB).

Wieder­herstellungswert

Er beschreibt die Summe aller nachweisbaren Restaurierungskosten inklusive Anschaffungspreis – also, was investiert wurde, um das Fahrzeug in seinen heutigen Zustand zu versetzen. Relevant z. B. für die Regulierung von Teil- oder Vollschäden, wenn die Versicherung die Restaurierungskosten nachvollziehen muss.

Wichtig: Der Zweck bestimmt das Gutachten

Nicht jedes Wertgutachten ist für jeden Zweck geeignet. Ein Kurzbewertungsgutachten für die Versicherung reicht oft nicht aus für Verkauf, Auktionsnachweis oder Schadensersatzforderungen. Deshalb sollten Sie uns direkt mitteilen, wofür Sie das Gutachten benötigen – wir beraten Sie dazu gern persönlich.

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