BO Kraft

Prüfungen nach BOKraft – für Fahrzeuge zur Personenbeförderung

Ob Taxi, Mietwagen, Omnibus oder ein anderes Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung: Solche Fahrzeuge unterliegen besonderen gesetzlichen Anforderungen – zusätzlich zur jährlichen Hauptuntersuchung ist auch eine Prüfung nach der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) erforderlich.

Was wird geprüft?

Unsere Prüfingenieure in Bornheim führen Untersuchungen gemäß
§§ 41, 42 (1) und 42 (2) BOKraft durch. Dabei kontrollieren wir u. a.:

  • technische Sicherheit
  • Zustand der Innenausstattung
  • Ordnungsmäßigkeit der Einrichtungen für Fahrgäste
  • Vorschriften zur Kennzeichnung und Ausstattung

Für wen gilt die BOKraft-Prüfung?

Taxis

Mietwagen mit Fahrer

Kraftomnibusse (KOM)

Sonderfahrzeuge zur Personen­beförderung

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