Sicherheitsprüfung LoF

Verkehrssicherheit im Fokus – wir prüfen im hoheitlichen Auftrag

Als Partner der GTÜ arbeiten unsere Prüfingenieure der P&S Prüf- und Sachverständigengesellschaft mbH in Bornheim im Namen und auf Rechnung der GTÜ – und somit im hoheitlichen Auftrag. Wir setzen die gesetzlichen Vorgaben nach § 29 StVZO konsequent um und tragen aktiv zur Sicherheit auf unseren Straßen bei.

Für welche Fahrzeuge ist die SP verpflichtend?

  • Kraftomnibussen (KOM) und anderen Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

  • LKW, Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen mit über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h

  • Anhänger und Arbeitsmaschinen mit über 10 t zulässigem Gesamtgewicht und ebenfalls über 40 km/h Höchstgeschwindigkeit

Fristen im Blick behalten

Diese Fahrzeuge müssen nicht nur zur HU, sondern auch zur SP – und zwar zu fest vorgeschriebenen Intervallen. Die Fälligkeit erkennen Sie am Prüfbericht, an der SP-Marke am Fahrzeug oder an der SP-Plakette.

Unser Tipp: Werfen Sie regelmäßig einen Blick auf die Laufzeiten der Plaketten – am besten bei jeder Abfahrtskontrolle – und vereinbaren Sie rechtzeitig einen neuen Termin. Denn: Als Fahrzeughalter oder Fahrer sind Sie verantwortlich, dass alle Prüfungen fristgerecht durchgeführt werden.

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